EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Einführung des Landesverbandes in die Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie

Am 22. Dezember 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie) in Kraft. Losgelöst von allen politischen Grenzen und ausschließlich orientiert an den Einzugsgebieten der Gewässer ist die Wasserrahmenrichtlinie seitdem Grundlage der Gewässerbewirtschaftung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Doch nicht nur in organisatorischer Hinsicht wurde mit der Richtlinie Neuland betreten. Mit der ganzheitlichen Betrachtung des aquatischen Lebensraumes und der fristgebundenen rechtsverbindlichen Forderung nach Schaffung eines guten ökologischen Zustandes für die Gewässer wurden Prinzipien eingeführt, die einen Wertewandel in der Wasserwirtschaft dokumentierten. Dieser vollzog sich selbstverständlich nicht abrupt, da insbesondere die Wasser- und Bodenverbände den gesellschaftlichen, gesetzlichen und ihren eigenen satzungsrechtlichen Anforderungen nach einer Berücksichtigung naturschutzrechtlichen Belange bei der Aufgabenbewältigung seit geraumer Zeit Rechnung getragen hatten. Neu war hingegen die verbindliche und auch hier fristgebundene Forderung der Wasserrahmenrichtlinie, diese neuen ökologischen Ansätze und ihren herausgehobenen Stellenwert gesetzlich festzuschreiben. Dieser Forderung sind der Bund mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und das Land Schleswig-Holstein mit der Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) zwischenzeitlich nachgekommen.

Chronologie der Einbindung

Eine Chronologie des Umsetzungsprozesses aus Sicht der Verbände – von der Resolution wegen mangelhafter Einbindung bis zur Verabschiedung des Landeswassergesetzes – ist in diesen Verbandsinfos abrufbar.

Die Einbindung des Verbandswesens in Schleswig-Holstein

Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben bereits frühzeitig die immense Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie für ihre künftige Arbeit erkannt. Sie haben daher schon früh ihre maßgebliche Einbindung in den Umsetzungsprozeß der Richtlinie vom Land Schleswig-Holstein eingefordert. Dieser Forderung hat das Land Schleswig-Holstein schließlich Rechnung getragen, indem es Arbeitsgruppen auf Bearbeitungsgebietsebene einrichtete, in denen die Wasser- und Bodenverbände landesweit die Federführung übernahmen. Dieses Modell ist bundesweit einmalig und trägt insbesondere auch der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung. Doch auch die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben ein deutliches Signal gesetzt, dass sie maßgeblich in den Umsetzungsprozess eingebunden werden und das Feld der Gewässerbewirtschaftung künftig nicht ausschließlich anderen überlassen wollen. In einem ungeheuren Kraftakt haben sich die Verbände zu so genannten Bearbeitungsgebietsverbänden zusammen geschlossen, um der Forderung des Landes auf Ebene der Bearbeitungsgebiete künftig mit einer Stimme zu sprechen, Rechnung zu tragen. Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins verfügen damit wohl bundesweit über die einzige Behördenstruktur, die ausschließlich an den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet ist.

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie:

Bundesebene – www.wasserblick.net
Landesebene Schleswig-Holstein
Ansprechpartner in den Bearbeitungsgebieten

Texte zur WRRL: