Naturschutzgesetz teilweise unzureichend – DBVW sieht weiteren Handlungsbedarf

Die Interessensvertretung der verbandlichen Wasserwirtschaft, der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft mit Sitz in Hannover und Potsdam (DBVW), sieht weiteren Handlungsbedarf beim neuen Naturschutzgesetz.

Dies betreffe einerseits die fehlende Privilegierung wasserwirtschaftlicher Belange im Bereich des Artenschutzes, so DBVW-Präsident Boie.
Wie die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft seien erst recht die öffentlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltung und des Hochwasserschutz darauf angewiesen, nicht bei jedweder Maßnahme am Gewässer erst eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einholen zu müssen.

Weiterhin fehle schlicht die Möglichkeit, im Rahmen von Großprojekten auch einen finanziellen Ausgleich zuzulassen. Dies ist das Ergebnis einer Tagung auf der Grünen Woche 2011 in Berlin. Im Rahmen der Begleitveranstaltung des Zukunftsforums ländliche Entwicklung wurden pragmatische Lösungen für die konkurrierenden Landnutzungen der Land- und Wasserwirtschaft und des Naturschutzes aufgezeigt. Ralph Gockel vom Landesverband der Wasser- und Bodenverbände in Rheinland- Pfalz und Prof. Ulrich Hampike von der Universität Greifswald stellten dar, dass die Grundlagen für einen kooperativen Ansatz bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im neuen Bundesnaturschutzgesetz verankert sind. Neben der Pflicht zur konsequenten Berücksichtigung agrarischer Belange bei der Auswahl von Standorten und Maßnahmen der naturschutzfachlichen Kompensation sei es gerade die Prüfung der Aufwertung durch Bewirtschaftungsmaßnahmen, die dem Anspruch des Naturschutzes nach Nachhaltigkeit gerecht werde. Mit praktischen Beispielen der Wasser- und Bodenverbände und der Naturschutzstiftungen konnte gezeigt werden, dass es nicht nur auf Grenzertragsstandorten sondern auch auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen Lösungsansätze für eine Kooperation zwischen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz geben kann.

Gerade die von Grundstückseigentümern getragenen Wasser- und Bodenverbände, so der Präsident des DBVW Hans-Adolf Boie (Schleswig-Holstein) in der Podiumsdiskussion, seien als Körperschaften des öffentlichen Rechtes in hervorragender Weise geeignet, Kompensationsmaßnahmen partnerschaftlich bei der Gewässerunterhaltung, dem Hochwasserschutz und der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Verständlich war daher die Forderung, Kompensationsmaßnahmen bei Großprojekten durchaus auch in Form von Geldzahlungen erbringen zu dürfen, um so den Bedarf nach großräumigen sinnvollen Kompensationsmaßnahmen umzusetzen. Dies müsse der Gesetzgeber noch berücksichtigen. Man werde entsprechende Forderungen stellen, erklärte Boie.