Entscheidung in Sachen „Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt“ vertagt

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem naturschutzrechtlichen Klageverfahren des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis Nordfriesland betreffend den Trauerseeschwalbenbestand auf Eiderstedt noch keine Entscheidung getroffen.

Ziel des NABU ist es, den Kreis Nordfriedland als Untere Naturschutzbehörde zu verpflichten, dem Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Maßnahmen aufzugeben, mit dem die Lebensbedingungen der bedrohten Vogelart „Trauerseeschwalbe“ (wieder) verbessert werden können. Nach dreistündiger mündlicher Verhandlung in Schleswig ist die Sache mit dem Ziel einer gütlichen Einigung vertagt worden. Die vor Ort Beteiligten wollen bis zum Jahresende versuchen, einen Konsens über geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu erreichen.

Sollte dies nicht gelingen, wird das tatsächlich und rechtlich umfangreiche Verfahren fortgesetzt (Az: 6 A 186/11).

(Pressemitteilung VG Schleswig vom 27.10.11)