Wertgrenzenregelung bis 31.12.2015 verlängert

Die Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) wurde durch einen neuen § 9 angepasst und ist am 29.11.2013 in Kraft getreten.

Bei der Schätzung der Auftragswerte ist von „der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen.“

Darüber hinaus regelt die SHVgVO nunmehr in den neuen §§ 6 und 7 die Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (hier: Soziale Kriterien und ILO-Kernarbeitsnormen). Zudem erfolgt der Verweis auf § 3 VgV. (Quelle: Auftragsberatungsstelle S-H)

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