Zuwendungen des Landes zur Förderung der energetischen Optimierung von KMU

Das Land Schleswig-Holstein fördert erstmals Beratungen zur Vorbereitung von Investitionen und Maßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese sollen zur Verstetigung von bereits initiierten betrieblichen Energiemanagementmaßnahmen im Sinne der DIN EN ISO 50001 führen.

Gefördert werden für maximal drei Jahre Personalkosten für die Beschäftigung eines Energiemanagers der das KMU beim Aufbau bzw. der nachhaltigen Verstetigung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützt.

Falls keine Einstellung eines Energiemanagers erfolgt, kann für maximal drei Jahre ein Zuschuss zu den Kosten einer externen Beratung gewährt werden.

Die Förderquote beträgt 50 %.

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde am 15.02.2016 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese kann beim LWBV abgerufen werden.