25. Januar 2019

Kiel/Rendsburg. Das Umweltministerium stellt einen Verfügungsrahmen für den Erwerb oder die Entschädigung von Gewässerrandstreifen zur Verfügung. Die Abwicklung des Flächenerwerbs übernimmt der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Hierzu wurde heute ein Vertrag unterzeichnet.

„Mit der Vereinbarung zwischen Landesverband und MELUND wird der Flächenerwerb für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für alle Beteiligten einfacher.“ sagte Schleswig-Holsteins Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags zwischen MELUND und Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden dringend mehr dauerhafte Gewässerrandstreifen benötigt, um der Tier- und Pflanzenwelt an Fließgewässern und Seen und dem Gewässer selbst mehr Raum für Entwicklung zu geben. In Schleswig-Holstein werden diese mindestens 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen freiwillig im Rahmen der seit 2012 bestehenden Allianz für den Gewässerschutz zur Verfügung gestellt. Bis 2017 ist es so gelungen, an der Hälfte der Ufer der ökologisch wertvollen Fließgewässer und Seen dauerhafte Randstreifen einzurichten. Da die Flächenbereitstellung in den letzten Jahren aber stockte, wurden in 2018 die Verfahren angepasst. Mit der Bereitstellung von jährlich 1 Mio. € als Verfügungsrahmen hat sich der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände bereit erklärt, bei seinen Mitgliedsverbänden zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein für die freiwillige Bereitstellung von dauerhaften Gewässerrandstreifen zu werben und diese Mittel zu verwalten. Dadurch werden die Verwaltungswege vereinfacht. Zusätzlich werden die bisherigen Kulissen um die Einzugsgebiete der wertvollen Fließgewässer und Seen erweitert. Mit dem Verfügungsrahmen werden – wie im Koalitionsvertrag vereinbart- auch Pauschalpreise mit einem leichten Anreizfaktor eingeführt. „Dieses Maßnahmenbündel ist für Landeigentümer attraktiv, jetzt können auf unkomplizierte Weise Flächen dem Gewässerschutz über Entschädigung oder Kauf zu Gunsten der Wasser- und Bodenverbände zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände leisten damit einmal mehr einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein“ sagt Hans-Heinrich Gloy, der Verbandsvorsteher der Wasser- Bodenverbände Schleswig-Holsteins.