Gericht weist Klage gegen DHSV Eiderstedt ab

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom gestrigen Tage eine naturschutzrechtliche Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis Nordfriesland betreffend den Trauerseeschwalbenbestand auf Eiderstedt nach zwei mündlichen Verhandlungen in Schleswig und einem Ortstermin auf Eiderstedt abgewiesen.

Ziel des NABU war es, den Kreis Nordfriesland als Untere Naturschutzbehörde zu verpflichten, dem Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Maßnahmen aufzugeben, mit dem die Lebensbedingungen der bedrohten Vogelart „Trauerseeschwalbe“ (wieder) verbessert werden können.

Diesem Ansatz folgte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts im Ergebnis nicht. Zwar seien – wie der Kammervorsitzende in einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung ausführte – durchaus keine günstigen Lebensumstände für die Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt vorhanden und dies stelle auch wohl einen Schaden im Sinne des Umwelt-schadensgesetzes dar.

Selbst wenn sich jedoch der Zustand seit Inkrafttreten des Um-weltschadensgesetzes im Jahre 2007 weiter verschlechtert habe, habe die Kammer nicht feststellen können, dass dies vom Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt schuldhaft verursacht worden sei.

Mithin treffe weder den Kreis Nordfriesland noch den Deich- und Hauptsielverband eine einklagbare Verpflichtung zum Tätigwerden.

Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Es ist davon auszugehen, dass der NABU den gerichtlichen Streit fortsetzen und diesen langwierigen Instanzenweg weiter ausschöpfen wird.