Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG ist mit Wirkung vom 01.08.2013 in Kraft getreten. Das TTG ersetzt die vergaberechtlichen Regelungen des Mittelstandsförderungsgesetzes und soll nach dem Willen der Landesregierung die Sicherung von Tariftreue (Mindeststundenentgelt 9,18 €) und Sozialstandards sowie den fairen Wettbewerb (z.B. Wertung unangemessen niedriger Angebote) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein sicherstellen.

Die Wasser- und Bodenverbände als öffentliche Auftraggeber sind ab 01.08.2013 zur Anwendung des TTG verpflichtet.
Das Wirtschaftsministerium des Landes SH hat mit Datum vom 31.07.2013 Formblätter zur Umsetzung des Tariftreuegesetzes unter URL: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Service/Tariftreue_Vergaberecht/tariftreue.html veröffentlicht. Hier sind auch weitere Hinweise und Erläuterungen gegeben.