Wertgrenzenregelungen aus der SHVgVO bleiben auch nach dem 01.08.2013 in Kraft
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein:
Die §§ 14 und 15 des Mittelstandsförderungsgesetzes sind ab 01.08.2013 entfallen. Diese waren u.a. Ermächtigungsgrundlage für die sog. Wertgrenzenregelungen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung. Das nachträgliche Entfallen des Gesetzes ist für den Bestand der SHVgVO ohne Einfluss. Die Bestimmungen der SHVgVO haben auch weiterhin Bestand.
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