Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes in der Verbändeanhörung

Mit einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes will die Landesregierung die Artenvielfalt besser schützen und die Natur als Freiheits- und Erlebnisraum bewahren und weiter öffnen. Ein entsprechender Entwurf des Umweltministeriums befindet sich jetzt in der Verbändeanhörung und wurde den Dachverbänden vom Landesverband zugestellt.
Kernpunkte sind ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und der Schutz der Biotope. Zudem soll das Verbot, ungenutzte Flächen, etwa abgeerntete Felder, zu betreten, aufgehoben werden.

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