LWG-Änderung: Neue Abstandsregeln für Gebäude an den Küsten

An Schleswig-Holsteins Küsten darf künftig nur noch in Ausnahmefällen direkt am Wasser gebaut werden. Laut einer mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Piraten am 20. Juli vollzogenen Änderung des Landeswassergesetzes muss künftig an Dünen, Steilküsten und Strandwallen in der Regel ein Streifen von 150 Metern frei bleiben. Für Regionaldeiche gilt ein Mindestabstand von 25 Metern zum Ufer, bei Landeschutzdeichen bleibt es bei 50 Metern.

Die Abgeordneten verzichteten auf eine Aussprache, alle Fraktionen und der Umweltminister gaben ihre Rede zu Protokoll. CDU und FDP lehnten die Änderung des Wassergesetzes ab. Ein von der Union kurz vor der Debatte eingebrachter Änderungsantrag scheiterte an SPD, Grünen, Piraten und SSW. (plenum-online)