Landtag beschließt Änderung des Landeswasserverbandsgesetzes
In seiner letzten Sitzung im Jahr 2016 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2017 auch eine Änderung des Landeswasserverbandsgesetzes (LWVG) zur Bestimmung des Verbandsgebietes.
Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Änderung ist hier einsehbar.
§ 2 a LWVG (494 KB)