Das bundesweite Wettbewerbsregister (elektronische Datenbank) soll es öffentlichen Auftraggebern erleichtern, nachzuprüfen, ob Bewerber aufgrund von relevanten Wirtschaftsdelikten oder anderer Rechtsverstöße vor einer Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren auszuschließen sind.

Das beim Bundeskartellamt geführte Register ersetzt die bisher verpflichtende Abfrage beim Gewerbezentralregister oder den Korruptionsregistern der Länder.

Es besteht eine Abfragepflicht von öffentlichen Auftraggebern ab einem Auftragswert von 30.000 € netto. Zu diesem Zwecke müssen sich öffentliche Auftraggeber registrieren lassen.

Um auf die Datenbank des Bundes zugreifen zu können, ist eine vorherige Registrierung des öffentlichen Auftraggebers notwendig. Erstanträge für die Registrierung konnten bisher über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) oder ein DE-Mail-Konto gestellt werden, da die Anforderungen (sicherer Übermittlungsweg für die Zustellung von elektronischen Dokumenten) an die elektronische Kommunikation zwischen Behörden beachtet werden müssen.

Die Möglichkeit der Registrierung über ein DE-Mail-Konto endet zum 31.08.2024. Eine Registrierung ist dann nur noch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) möglich.

Informationen zur Einrichtung eines beBPo, sofern noch nicht vorhanden, können unter dem Link https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php abgerufen werden.

-Kü-

(Quelle: ABSt, Bundeskartellamt)