Als Reaktion auf die Oktobersturmflut hatte das Land Schleswig-Holstein den Verbänden an der Ostküste das Angebot unterbreitet, bislang von diesen unterhaltene Regionaldeiche unter bestimmten Voraussetzungen als Landesschutzdeiche zu übernehmen. Voraussetzung sei allerdings, dass diese Deiche zuvor vom Verband auf Landesschutzdeichniveau gebracht würden. Eine Forderung, die vom Landesverband nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen heftig kritisiert worden war. Wie das Umweltministerium nunmehr in der letzten Woche erklärte sei man inzwischen von dieser Forderung abgerückt. Eine Übernahme durch das Land erst nach Fertigstellung der Maßnahme durch die bisher zuständigen Wasser- und Bodenverbände sei nicht realistisch. Das Land stelle deshalb andere Überlegungen wie z.B. die Übernahme der Federführung und Finanzierung nach Festlegung auf eine Vorzugsvariante an.

Auch bei der Förderung zur Wiederherstellung von Regionaldeichen erfolgte eine Kurskorrektur. Da die geforderte Eigenbeteiligung von 10 % viele Wasser- und Bodenverbände überfordere, sei das Land bereit, auch diesen Teil einmalig zu übernehmen. Voraussetzung, so das Umweltministerium, sei allerdings die Vorlage eines nachhaltigen Finanzierungskonzeptes für die Unterhaltung der Anlagen.

Beim Land sind bislang 48 Anträge auf Wiederherstellung von Küstenschutzanlagen mit einem Gesamtvolumen von 33,6 Mio € eingegangen.