Im Amtsblatt vom 1. November 2024 wurde die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift zur Gewährung des Landeszuschusses für die Förderung der
Unterhaltung durch das Land Schleswig-Holstein nach § 38 und § 61 des Landeswassergesetzes (LWG)“ veröffentlicht.
Die Verwaltungsvorschrift regelt die Voraussetzungen und Modalitäten des vom Landesverband durchgeführten, pauschalierten Bewilligungsverfahrens, nach dem die Zuschüsse für die Unterhaltung von Gewässern, Schöpfwerken und Deichen an Verbände und Kommunen verteilt werden.
Die Neufassung behält die Grundzüge des bewährten Verfahrens im Wesentlichen bei, wurde jedoch an die aktuellen Entwicklungen, insbesondere den Abschluss einer Zielvereinbarung, angepasst.
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.