Im August 2024 ist die EU-Wiederherstellungsverordnung in Kraft getreten. Sie ist ein zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und enthält verbindliche Vorgaben und Ziele für die Mitgliedsstaaten, um dem aktuellen Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, die Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Die gesamte WVO können Sie sich hier anschauen. Genauere Informationen sowie die meistgestellten Fragen zur WVO finden Sie hier.
Noch bis zum 24. Juni 2026 läuft eine Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP). Hier können die einzelnen Artikel und die übergeordneten Maßnahmen kommentiert werden. Die Kommentare werden im Anschluss ausgewertet und der NWP überarbeitet. Im September 2026 soll der erste Entwurf des NWP an die EU-Kommission übersendet werden. Alle Informationen hierzu finden Sie unter:
https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan
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Für die Wasser- und Bodenverbände interessant ist hauptsächlich der Artikel 9 – „Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktion damit verbundener Auen“. Ziel ist es europaweit 25.000 km frei fließende Flüsse wieder herzustellen und obsolete künstliche Hindernisse zurückzubauen. Die geplanten Maßnahmen beziehen sich hier stark auf die bekannten Strukturen und Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beteiligungsseite zum Artikel 9:
https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan/artikel9
Hier können sowohl der Nationale Ansatz, die spezifischen Maßnahmen sowie die einzelnen Absätze des Artikels einzeln kommentiert werden.


