Verbände siegen vor Bundesverwaltungsgericht
Wie uns soeben direkt aus Leipzig mitgeteilt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit der eine Gesamtnichtigkeit der Satzungen festgestellt wurde, aufgehoben.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich damit die Rechtsauffassung des Landesverbandes und des Umweltministeriums in vollem Umfang bestätigt hat.
Sobald uns die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden wir Sie weiter unterrichten.