Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden für die Jahre 2021-2023 jeweils Mittel in Höhe von 56 Mio. Euro für den Schutz von Moorböden bereitgestellt.

Unter anderem aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und aus dem Abschlussbericht zum Projekt Niederungen 2050 des Marschenverbandes ergeben sich bereits heute geeignete Maßnahmen für den Moorschutz. Die Wasser- und Bodenverbände sind daher im besonderen Maße aufgerufen, geeignete Schritte wie z.B. wasserbauliche Maßnahmen zum Wasserrückhalt vorzuschlagen.

Daneben kommen aus der Sicht des BMEL/BMU auch Projekte in Frage, die sich z.B. auf die Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens oder auf die Anschaffung von Spezialtechnik / Ausrüstung zur Moorbodenbewirtschaftung beziehen.

Auch wenn nicht bei jeder Maßnahme ein Wasser- und Bodenverband als Maßnahmenträger in Frage kommt – auch die Benennung anderer Träger ist möglich – muss sichergestellt sein, dass durch die finanzierten Maßnahmen ein nachweisbarer Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden kann.

Interessenbekundungen werden möglichst kurzfristig an das MELUND (E-Mail: torsten.boysen@melund.landsh.de) erbeten. Dort können auch weitere Informationen zu diesem lohnenswerten Klimaschutzprogramm abgerufen werden.