Am 28.11.2019 veröffentlichte das MELUND den Einführungserlass für den „Fachkundenachweis Schonende Gewässerunterhaltung“

Ab dem 01.01.2020 muss der „Fachkundenachweis“ in Ausschreibungen von Gewässerunterhaltungsarbeiten oder beim Einsatz von Bau- und Betriebshöfen in der Gewässerunterhaltung als Beleg der fachlichen Eignung der eingesetzten Maschinenführer beigebracht werden.

Details zum Einführungserlass können hier eingesehen werden.