In seiner Landtagssitzung am 13.11.2019 verabschiedete der schleswig-holsteinische Landtag mit dem sog. „Wasserrechts-Modernisierungsgesetz“ ein Gesetzespaket, das insbesondere für das Landeswassergesetz (LWG) sowie für das Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) wesentliche Änderungen bringt.

 

Landeswassergesetz

Das neue Landeswassergesetz tritt Anfang 2020 in Kraft mit modernisierten Regelungen für Gewässer- und Küstenschutz.

Wie wird das Grundwasser vor Verunreinigungen geschützt, wer darf aus Seen oder Flüssen Wasser entnehmen und was passiert mit dem Abwasser – im Landeswassergesetz sind diese und alle weiteren Fragen zum Umgang mit Wasser klar geregelt. Nun hat der Landtag das neue überarbeitete Landeswassergesetz beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht zeigte sich erfreut: „Das grundlegend erneuerte Landeswassergesetz schützt unsere Gewässer und unsere Küsten zeitgemäß. Es ist das umfangreichste umweltrechtliche Gesetzesvorhaben der Landesregierung in dieser Legislatur und zeigt wie Modernisierung funktionieren kann.“

Wasserschutzgebiete, Abwasser, Fracking

Ein Schwerpunkt bei der Neugestaltung des Gesetzes lag auf der Verbesserung von verschiedensten Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz. Beispielsweise wird das Land stärker an den Planungen und dem Bau von Warftverstärkungen beteiligt. „Der Meeresspiegelanstieg verlangt nach einer vorrausschauenden Strategie. Als Landesregierung nehmen wir diese Aufgabe zum Schutz unserer Küsten an und planen über Generationen, nicht Legislaturen“, betonte der Minister.

Darüberhinaus regelt das Gesetz nun auch die Einrichtung von Wasserschutzgebieten neu. Zukünftig können diese nicht mehr nur auf Veranlassung von Behörden, sondern auch auf Antrag von Wasserversorgern ausgewiesen werden. Engagierte Wasserversorger sollen so schneller zu Schutzgebieten für ihre Wasserquellen kommen können. Weitere Schwerpunkte des Gesetzes bilden die Regelungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere angesichts zunehmenden Starkregens, und Nachschärfungen der bundesrechtlichen Regelungen zum Fracking, sodass die Wasserbehörden bei eventuellen Anträgen einen besonders strengen Prüfmaßstab anlegen können.

Kürzer und Klarer

Ziel der Überarbeitung des ursprünglichen Landeswassergesetzes von 1960 war es auch, nicht mehr erforderliche oder nicht mehr zeitgemäße Vorschriften zu streichen. Hatte das alte Gesetz noch rund 160 Paragraphen, finden sich im überarbeiteten Gesetz nur noch 113 Paragraphen. Zusätzlich wurde das neue Gesetz an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst. Dadurch wird die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert. (PM MELUND)

 

Landeswasserverbandsgesetz

Neben Regelungen zur gemeindlichen Mitgliedschaft sowie zur Konkretisierung der verbandlichen Rücklagenbildung enthält das neue LWVG insbesondere die Aufnahme der Verwertung und Erzeugung regenerativer Energien als „echte“ Verbandsaufgabe. Vergleichbar der Wahrnehmung klassischer Aufgaben – wie z.B. der Gewässer- und Deichunterhaltung oder der Wasserversorgung – wird es den Verbänden künftig auch möglich sein, diese Tätigkeiten in ihren Aufgabenkatalog aufzunehmen.

„Es freut uns, dass der Landtag damit der von uns vor dem Umwelt- und Agrarausschuss vorgetragenen Argumentation Rechnung getragen hat“, so der Geschäftsführer des Landesverbandes Mathias Rohde.

Gemeinsam mit Dipl.-Ing. Matthias Reimers hatte Rohde den Landtagsabgeordneten die positiven Erfahrungen aus dem Projekt „Wind für Wasser“ vorgestellt, bei dem Wasser- und Bodenverbände bereits jetzt Einnahmen aus der Windkraft zur Reduzierung verbandlicher Lasten nutzen.

„Gerade angesichts steigender gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen in der Wasserwirtschaft ist es klug, dieses Instrument in die Hände der Solidargemeinschaft eines Wasser- und Bodenverbandes zu legen“, so Rohde.